Damit Sie auch im Alter abgesichert sind, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Teil des Beitrags zur Rentenversicherung. Für geringfügig Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Beitrag alleine.
Rentenversicherung | |
Beitrag zur Rentenversicherung | 18,6 % |
Pauschaler Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte | 15,0 % |