Informieren Sie auf jeden Fall zuerst ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit. Teilen Sie ihm am besten folgendes mit: Tag der Krankschreibung, Beginn der Krankschreibung, voraussichtliches Ende der Krankschreibung.
Ihr Arzt stellt Ihnen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das heißt für Sie, dass die Daten direkt vom Arzt an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Die Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse enthält neben ihren persönlichen Daten und dem Zeitraum ihrer Arbeitsunfähigkeit auch die Diagnose, aufgrund derer Sie arbeitsunfähig sind.
Ihr Arbeitgeber kann dann bei der Krankenkasse die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber abfragen, die nur Ihre Daten, aber keine Diagnose enthält. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. In der Regel erhalten Sie nur noch ein Exemplar der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Akten.
Sollten Sie sich während Ihrer Arbeitsunfähigkeit in den ersten 4 Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses befinden, so melden Sie sich gern umgehend bei uns, da Sie in diesem Fall keine Entgeltfortzahlung erhalten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Service-Telefon unter 0800 / 133 33 00 sind gerne für Sie da.